top of page

AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Nachstehende  Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten  für das jeweilige  Vertragsverhältnis zwischen DJ Scox (Alexander Schomann) und dem jeweiligen Vertragspartner, der namentlich (auch juristische Personen) im Angebot oder Vertrag benannt wird (im folgenden als Kunde/Kunden bezeichnet).
 

2. Angebot

Es gibt keine Bindefrist für ein schriftlich oder mündlich erstelltes Angebot.
 

3. Vertrag

Ein Vertrag zwischen Alexander Schomann und dem Kunden entsteht grundsätzlich in schriftlicher oder mündlicher Form. 

 

4. Veranstaltung

Der Kunden hat sicherzustellen, dass vor beginn der Veranstaltung an der jeweiligen Örtlichkeit, das notwendige Equipment aufgebaut werden kann. 

In der Regel werden mindestens 2-3 Stunden Zeit für Aufbau und Aussteuerung benötigt.

Sollte die Veranstaltung sich in einem Obergeschoss oder Kellergeschoss befinden, so hat der Veranstalter einen Helfer  für Auf- und Abbau zu stellen.

Das Equipment wird, sofern nicht anders vereinbart unmittelbar vor und nach der Veranstaltung Auf- bzw Ab gebaut. Für An- und Ablieferung sind hierfür die Räumlichkeiten zugänglich zu machen. Hindernisse wie ein langer Weg zwischen Parkmöglichkeit und der Location, Treppen und ähnliches sind vom Veranstalter ausreichend vorher mit zu teilen.

Es obliegt der Verantwortung des Auftraggebers für ausreichend abgesicherte Stromanschlüsse zu sorgen (2x220V je 16A Schuko).

Der Stromanschluss muss ausschließlich für das DJ-Equipment zur Verfügung stehen. Weitere Gerätschaften wie z.B. Kühlschränke, Beleuchtungen oder Zapfanlagen am gleichen Stromkreislauf angeschlossen sein.

 

5. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung


Da DJ ScoX grundsätzlich für eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt gebucht wird, ist ein Rücktritt seitens des Kunden nur in dringenden fällen möglich, jedoch müssen in diesem Fall Stornogebühren sowie ein Ausgleich für bereits entstandene Kosten berechnet werden
Diese beziffern sich wie folgt:


Bei Stornierung bis 3 Monate vor dem Buchungstermin:    50% der vereinbarten Honorargebühr zzgl. der bereits entstanden Spesen.

3 Monate bis 4 Wochen vor dem Buchungstermin:    75% der vereinbarten Honorargebühr zzgl. der bereits entstanden Spesen.


4 Wochen bis 14 Tage vor dem Buchungstermin:    85% der vereinbarten Honorargebühr zzgl. der bereits entstanden Spesen.

 

14 Tage bis 3 Tage vor dem Buchungstermin:    90% der vereinbarten Honorargebühr zzgl. der bereits entstanden Spesen.

 

weniger als 3 Tage vor Buchungstermin:    95% der vereinbarten Honorargebühr zzgl. der bereits entstanden Spesen.

Die genannten Zahlen beziehen sich jeweils auf die Endsumme des Angebotes idR 1800€. Bei einem Abgebot/Stunde wird ein durschnittlicher Vergleichswert heran gezogen. Bsp: Buchungsbeginn für eine Hochzeit oder einen Geburtstag ca 17 Uhr So wird eine Endzeit von 5 Uhr heran gezogen. 



* Die Stornogebühren werden genutzt, um einen einstanden Ausfall wieder aus zu gleichen ( Gewinnung einer neuen Buchung um dort Empfehlungen zu erzielen)



* Sollte der Kunde den DJ für einen Nachholtermin in gleicher Art und Güte buchen, so werden 50% der geleisteten Stornogebühr mit dem Honorar für den neuen Auftrag verrechnet.

 

 


Ein Rücktritt seitens DJ ScoX ist möglich auf Grund von:

- technische Ausfällen (KFZ/Musikanlage/Technik) - Bescheinigung durch ADAC/Polizei/Werkstadt

- andere wichtig Gründe wie zum Beispiel Krankheit / Unfall / Tod in der Familie etc. Bescheinigung durch (ärztliches Attest)

In diesen Fällen wird Seitens DJ ScoX versucht (Ausnahme bei Tod) bei unseren Partnern einen gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen zu vermitteln, sofern es der zeitliche Rahmen zulässt- dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.


Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat beiderseitig so frühzeitig wie möglich schriftlich oder per Email zu erfolgen.
Die Nachweispflicht über die Zustellung unterliegt dem jeweiligen Absender.

Wetter- und Verkehrsbedingte Ausfälle bzw. Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

 

 

6. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch  grob-fahrlässiges oder  vorsätzliches Verhalten durch DJ ScoX oder dessen Erfüllungs-/Verichtungsgehilfen verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ ScoX/Alexander Schomann, die während der einer Veranstaltung durch Gäste, Veranstalter oder andere Bedienstete fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt.

Sofern die Leistung durch DJ Scox,aufgrund nicht selbst verantworteter Gründe (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Strom-Ausfall/Schwankungen, Betriebsstörungen des Veranstalters), nicht oder nicht vollständig erbringen kann, so hat der Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, zurückhalten von Leistungen oder Anspruch auf Schadenersatz.

 

7. GEMA-Gebühren

Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.

Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass als Musikmedium die Festplatte eines Computers genutzt wird. Die Verfielfältigung wurde bei der GEMA gemeldet und lizensiert. 

Eine entsprechende Meldung gegenüber der GEMA unterliegt dem Kunden.

Bei reinen Privatveranstaltungen können die GEMA-Gebühren entfallen (keine rechtsverbindliche Auskunft).

8. Behördliche und sonstige Vorschriften

Der Kunde versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, alle Genehmigungen eingeholt wurden und sämtliche Auflagen eingehalten werden.

9. Honorar

Das Honorar Geheimnis ist zu wahren.
Das Honorar ist entsprechend der im Vertrag fixierten Vereinbarung zu zahlen.
Darüber hinaus trägt der Veranstalter Sorge für die Verpflegung während der Veranstaltung (Speisen & Getränke).
Sollte der Rahmen der Veranstaltung eine Übernachtung erfordern, so werden diese Kosten ebenfalls auf den Auftraggeber umgelegt. Bei Verstoß gegen das Honorar Geheimniß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000€ fällig.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DJScoX/Alexander Schomann und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Wesel vereinbart

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere  Bestimmungen dieses  Vertrages  ganz oder  teilweise  rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen  tritt  rückwirkend   eine   inhaltlich  möglichst  gleiche  Regelung,    die  dem  Zweck  der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,  oder sollte  der  Vertrag  eine  Regelungslücke  enthalten,  bleibt  die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen  unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die  Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen,  die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken.

Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

READ MORE
bottom of page